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ZUR VERTEIDIGUNG UNSERER BULLTERRIER |
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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe waren wir gezwungen die Klageschrift für unser Verfahren den neuen Fakten anzupassen (gegen das Importverbot und gegen die Listung des Bullterriers). Diese wird nun erneut bei dem Verwaltungsgericht Hannover eingereicht und zur Entscheidung dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg und wenn nötig dem Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vorgelegt. Die vom
VDH initiierte Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, an der
wir neben über 80 anderen Klägern ebenso beteiligt waren und die sich gegen
das Importverbot sowie gegen das Zuchtverbot der im Bundesgesetz genannten
Rassen allgemein richtete, (wir sahen uns durch diese Verbote in unseren
Grundrechten eingeschränkt, Gleichheitsgrundsatz ect. ect.) wurde am 05.
11. 2003 mündlich verhandelt.
URTEIL 16. 03. 2004 |
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Mit der von uns angestrengten Klage über den Weg der Verwaltungsgerichte (Fachgerichte) beschreiten wir einen anderen juristischen Weg, dennoch sind diese beiden Klagen miteinander verknüpft, haben doch die Richter des ersten Senats die Rasseliste erst einmal bestätigt und, um unseren Anwalt zu zitieren "Es wird ein Bohren dicker Bretter werden ! " Das
Traurige daran ist, je länger sich der juristische Weg hinzieht, um so
mehr sterben unsere Zuchtlinien in Deutschland aus. |
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In
den letzten drei Jahren haben wir uns fast ausschließlich mit dieser
Thematik auseinandergesetzt, 12 wissenschaftliche Studien bezüglich Wesen
und Verhalten von Bullterriern und Hunden allgemein liegen uns jetzt vor.
Wir haben unsere Zuchtlinie für wissenschaftlichen Arbeiten zur Verfügung
gestellt und wir haben die Unterstützung international anerkannter
Experten auf dem Gebiet der Verhaltenskunde aus dem In- und Ausland. Die
in Karlsruhe zur Sprache gekommenen wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen
zum Teil als überholt gelten und somit ist durch die Vorlage unserer
wissenschaftlichen Arbeiten und Zahlenmaterials neuesten Datums eine
erneute Behandlung der Frage der besonderen Gefährlichkeit bestimmter
Rassen durch die Gerichte auch gerechtfertigt. |
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Wir haben sehr große finanzielle Hilfe vom Bullterrier Club of England und vieler anderer Bullterrierclubs (unten aufgelistet). Wir haben die volle Unterstützung des Presidenten der FCI, Offiziellen des VDH, vielen Zuchtvereinen und Bullterrier-Liebhabern weltweit. Die
weltweite Unterstützung basiert nicht zuletzt auf der Tatsache das viele
Länder ebenso mit dem Gedanken spielen verschiedene Rassen auf einen Index
zu setzen. So hatte bereits Norwegen eine Liste für gefährliche Hunde
erstellt auf dem auch der Bullterrier aufgeführt war. Auf Grund der von
uns nach Norwegen gesanten Informationen wurde der Bullterrier dort wieder
von der Liste gestrichen. Eine ähnliche Liste ist derzeit in Australien
und New Zealand geplant. Die Fluggesellschaften American- und United
Airlines haben ihr Transportverbot für Bullterrier wieder aufgehoben, nur
die Lufthansa hält derzeit an ihrem Beförderungsverbot für Bullterrier
fest. |
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Haben
wir bereits weltweit große Unterstützung finanzieller Art erfahren
brauchen wir jedoch auch Ihre Hilfe um die Klage bis zum
Bundesverwaltungsgericht durchzustehen.
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Weiter
unten finden Sie ein Link, wie Sie mit einer Spende oder dem Kauf von
Aufklebern und Pins zum Erfolg unserer Klage beitragen können; ebenso zur
Entwicklung des Zuchtverbotes und der Beantwortung Frage wie es überhaupt
dazu kommen konnte, das eine seit 1873 in Deutschland beheimatete, vorher
nie auffällig gewordene Hunderasse plötzlich in so negativem Licht
erscheint. |
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Entwicklung des Zuchtverbotes |
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INFO: |