In Defense of the Bullterrier

                                                                         UPDATE:  20. 07. 2010

 

Update bezügl. unserer Klage gegen die Bundesregierung das Importverbot für Bullterrier betreffend.

Letzter Stand der Dinge war der Termin zur mündl. Verhandlung vor dem OVG Lüneburg am 18. 05. 2010.

Kurz zur Erklärung:

 

Da im Gesetzt zum Einfuhrverbot für unsere Rassen und den Pitbull keine verantwortliche Behörde festgelegt wurde (was absolut unüblich ist) mussten wir vor Klageeinreichung erst einmal feststellen lassen wer als Beklage in Frage kommt; die Bundesregierung, hier Innenministerium (wg. Gefahrenabwehr), das Land Niedersachsen (das Bundesland in dem wir leben), der LK Hildesheim oder die Gemeinde Harsum?

Um es kurz zu machen, alle angeschriebenen Behörden, bis auf die Gemeinde Harsum, hatten sich nicht für zuständig erklärt, so wurde seinerzeit (in 2002) von uns die Gemeine Harsum stellvertretend für die Bundesregierung verklagt. Die Klage wurde in zwei Instanzen verhandelt, das OVG Lüneburg hatte unserem Antrag auf Berufung in 2009 stattgegeben und den Verhandlungstermin auf den 18. 05. 2010 angesetzt.

 

Bis hierhin hatte niemand in Zweifel gezogen, das die Gemeinde Harsum möglicherweise die nicht dafür zuständige Behörde sei.

 

14 Tage vor dem Verhandlungstermin wurde unser Anwalt vom Kammersprecher des OVG angerufen und es wurde ihm erklärt, das die Kammer zu dem Schluss gelang sei, die Gemeinde Harsum sei nicht die verantwortliche Behörde, sondern der LK Hildesheim !!!

Man würde sich zwar unserer Argumentation in der Sache anschliessen, aber wir hätten die falsche Behörde verklagt und daher würde das OVG die Klage zurückweisen müssen.

Trotz unserer Einwände, im Vorfeld der Klageeinreichung die Zuständigkeit abgeklärt zu haben und das die vorinstanzlichen Gerichte die Zuständigkeit der Gemeinde Harsum auch nicht in Zweifel gezogen hatten, hat sich die Kammer nicht in Ihrer Meinungsfindung umstimmen lassen.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Wir haben nun die schriftliche Begründung abgewartet,
(sie ist nachzulesen unter: 
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200900047311%20LB )
und werden nun erneut den Klageweg beschreiten und den LK Hildesheim verklagen, in der Hoffnung, das es nicht wieder 8 Jahre dauert bis wir erneut beim OVG Lüneburg angekommen sind.

 

Fazit: Wir haben geweint, geflucht und getobt; aber wir werden um der Liebe zu unseren Hunden willen nicht aufgeben!!!

Wie heisst es doch so schön: "Nur Beharrlichkeit führt zum Ziel"

Wir bekommen es tagtäglich von unseren Hunden vorgelebt, wenn sie auf die Couch wollen, kommen sie auch auf die Couch.

Wir bedanken uns für die grossartige Unterstützung die wir bis hierher von so vielen Menschen erfahren  haben und hoffen auch weiterhin auf Ihre tatkräftige Unterstützung im Kampf gegen die Diskriminierung unserer Rassen.